Diese allgemeinen Lizenzvereinbarungen sind die rechtlich bindenden Grundlagen fr die Lizenzierung von Software-Lsungen der OrangeApps GmbH und fr natrliche oder juristische Personen (nachfolgend "Lizenznehmer" genannt) wirksam. 
Mit der Bestellung anerkennt der Lizenznehmer die Gltigkeit dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen. 


1	DEFINITIONEN

1.1	Komponenten 
  1	Eine Software-Komponente ist eine Einheit mit zugesicherten Schnittstellen und kann selbstndig eingesetzt oder in Software-Programmen integriert werden. 
1.2	Solutions
  1	Eine Solution ist ein Software-Programm, das mehrere Komponenten zu einer eigenstndigen Software integriert. Solutions werden in der Regel von Endanwendern, Integratoren und IT-Betreibern eingesetzt.
1.3	Installation, Betriebssystem 
  1	Ein Betriebssystem ist eine notwendige Voraussetzung fr den Betrieb der installierten Software. Beispiele von Betriebssystemen sind Windows XP, Windows 7 oder Windows 8, sowie die spezifischen Betriebssysteme fr Industrieroboter. 
  2	Eine Installation eines Betriebssystems, wird auf einem oder mehreren realen oder virtuellen Rechnern betrieben. 
  3	Der Betrieb der lizenzierten Software auf einer Betriebssystem-Installation gilt als eine (1) Installation. 
1.4	Lizenztypen, Durchsatz
  1	Der Lizenztyp bestimmt die Art der Nutzung der Software. Beispiele von Lizenztypen sind Lizenz pro Installation und Lizenz nach Durchsatz. Das Ma fr die Nutzung der Software kann an einen Durchsatz gebunden sein.
  2	Die Nutzung der Software kann an einen Ort oder einen Gegenstand gebunden sein. Beispiel hierfr ist der Einsatz der Software auf Rechnern mit eindeutiger Seriennummer. 
1.5	Entwicklungslizenz 
  1	Eine Entwicklungslizenz wird fr jeden Arbeitsplatz eines Entwicklers bentigt.
  2	Eine Entwicklungslizenz kann zeitlich begrenzt sein. 
1.6	Laufzeitlizenz 
  1	Eine Laufzeitlizenz wird fr den produktiven Einsatz bentigt. Die Nutzungsrechte und der Preis der Lizenz richten sich nach dem im Rechnungsdokument aufgefhrten Lizenztyp.
  2	Eine Laufzeitlizenz kann zeitlich begrenzt sein. 
1.7	Testlizenz (Laufzeitlizenz fr Testsystem) 
  1	Eine Testlizenz ist fr den Einsatz der Software in Testumgebungen gedacht, um die Integration und die Erfllung der notwendigen Anforderungen des Kunden zu verifizieren. 
  2	Eine Testlizenz kann zeitlich begrenzt sein. 
1.8	Evaluationslizenz 
  1	Eine Evaluationslizenz erlaubt die Verifizierung der Funktionalitten der zu lizenzierenden Software.
  2	Eine Evaluationslizenz kann zeitlich begrenzt sein. 


2	VERTRAGSGEGENSTAND 

2.1	Lizenzumfang 
  1	OrangeApps GmbH erteilt dem Lizenznehmer im Rahmen der Bedingungen dieser Vereinbarung ein nicht exklusives, nicht bertragbares Recht zur Nutzung der lizenzierten Software zum eigenen Gebrauch. Keine andere Art der Nutzung der lizenzierten Software als die in dieser Vereinbarung vorgesehenen ist erlaubt, es sei denn, OrangeApps GmbH hat dies ausdrcklich schriftlich bewilligt. 
  2	Die lizenzierte Software darf nur durch die vom Lizenznehmer autorisierten Personen und autorisierte Personen des Endkunden des Lizenznehmers genutzt werden. 
  3	Der Verkauf oder jegliche anderweitige, nicht im Lizenzumfang vorgesehene Nutzung der lizenzierten Software ist ausdrcklich untersagt. 
  4	Die maximale Anzahl der Kopien, die der Lizenznehmer einsetzen darf, ist durch die Anzahl eingekaufter Lizenzen gem dem Rechnungsdokument der OrangeApps GmbH begrenzt. 
  5	Die lizenzierte Software ist auf ein spezifisches Betriebssystem wie z.B. Windows, Mac OS/X, und Linux beschrnkt. Diese Beschrnkung ist mit der genauen Bezeichnung der lizenzierten Software im Rechnungsdokument aufgefhrt.
2.2	Eigener Gebrauch 
  1	Die Verwendung der lizenzierten Software und - je nach Lizenztyp - das Einbauen der lizenzierten Software in Applikationen des Lizenznehmers fr den eigenen Gebrauch und im Umfang der eingekauften Lizenz ist gestattet. 


3	LIZENZEINSATZ 

3.1	Laufzeitlizenz 
  1	Eine Laufzeitlizenz ohne Laufzeitbeschrnkung gibt dem Lizenznehmer das Recht, die lizenzierte Software auf einer (1) Betriebssystem-Installation zeitlich unbegrenzt einzusetzen. 
  2	Eine Laufzeitlizenz mit Laufzeitbeschrnkung gibt dem Lizenznehmer das Recht, die lizenzierte Software auf einer (1) Betriebssystem-Installation bis zum Ablauf der Laufzeit einzusetzen. Der Ablauf der Laufzeit ist aus der Rechnung oder der Lizenzdokumentation ersichtlich. 
  3	Das Nutzungsrecht aus dem Erwerb einer Laufzeitlizenz berechtigt den Lizenznehmer zu einem entsprechenden Durchsatz. Der mit der Laufzeitlizenz erworbene Durchsatz ist auf der Rechnung ersichtlich. Ist im Rechnungsdokument kein solcher Durchsatz aufgefhrt, darf die lizenzierte Software mit einem unbegrenzten Durchsatz genutzt werden. 
3.2	Testlizenz 
  1	Eine Testlizenz ohne Laufzeitbeschrnkung gibt dem Lizenznehmer das Recht, die lizenzierte Software auf einer (1) Betriebssystem-Installation zeitlich unbegrenzt einzusetzen. 
  2	Eine Testlizenz mit Laufzeitbeschrnkung gibt dem Lizenznehmer das Recht, die lizenzierte Software auf einer (1) Betriebssystem-Installation bis zum Ablauf der Laufzeit einzusetzen. Der Ablauf der Laufzeit ist aus der Rechnung oder der Lizenzdokumentation ersichtlich. 
  3	Das Nutzungsrecht aus dem Erwerb einer Testlizenz berechtigt den Lizenznehmer zu einem entsprechenden Durchsatz. Der mit der Laufzeitlizenz erworbene Durchsatz ist auf der Rechnung ersichtlich. Ist im Rechnungsdokument kein solcher Durchsatz aufgefhrt, darf die lizenzierte Software mit einem unbegrenzten Durchsatz genutzt werden. 
3.3	Evaluationslizenz 
  1	Eine Evaluationslizenz darf nicht fr die Entwicklung, fr Prfzwecke, den produktiven Einsatz oder irgendeinen anderen Zweck als die Evaluation genutzt werden. Sie ist kostenlos und nach dem Herunterladen maximal 30 Tage gltig. Die mit einer Evaluationslizenz erzeugten Daten oder Ergebnisse sind in der Regel entsprechend gekennzeichnet (Wasserzeichen). 
3.4	OEM-Lizenz 
  1	Wird die lizenzierte Software in einem Softwareprodukt des OEM-Partners integriert, welches von seinen Kunden produktiv verwendet wird, so bentigt er eine OEM-Lizenz. Eine OEM-Lizenz besteht einesteils aus einer Entwicklungslizenz und andernteils aus Laufzeitlizenzen. 
  2	Der Typ und der Preis der Entwicklungs- und Laufzeitlizenzen sind in der mit dem OEM-Partner abgeschlossenen Vereinbarung festgelegt. 
  3	Das Kopieren und Verteilen seiner, mit der lizenzierten Software erweiterten, Applikation an Endkunden durch den Lizenznehmer ist im Rahmen der OEM-Vereinbarung erlaubt. 
3.5	Audit 
  1	OrangeApps GmbH hat im Rahmen eines formellen Audits das Recht, eine Kontrolle der Nutzung der lizenzierten Software durchzufhren. Ein formelles Audit durch die OrangeApps GmbH ist dem Lizenznehmer mindestens 5 Arbeitstage im Voraus schriftlich anzukndigen. Dieses Audit kann durch die OrangeApps GmbH selbst oder durch einen beauftragten Vertreter der OrangeApps GmbH durchgefhrt werden. Geht aus einem formellen Audit hervor, dass die Lizenzierung durch den Lizenznehmer nicht korrekt erfolgt ist, so hat er innerhalb von 10 Tagen eine korrekte Lizenz zu bestellen und alle ausstehenden Betrge zu entrichten. 


4	INTELLEKTUELLES EIGENTUM 

4.1	Grundsatz 
  1	Der Lizenznehmer besttigt und erklrt sich damit einverstanden, dass die lizenzierte Software wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen enthlt, welche zum Eigentum der OrangeApps GmbH gehren. Der Lizenznehmer erklrt sich damit einverstanden, die lizenzierte Software, Teile davon oder den Lizenzschlssel nicht auf eine Weise zu betreiben, zu verkaufen, zu kopieren, zu lizenzieren, weiter zu geben oder anderweitig zu nutzen, als in bereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung. 
4.2	Verbot der Nachentwicklung und/oder Rckbersetzung 
  1	Die Nachentwicklung oder Rckbersetzung der lizenzierten Software wie auch der Versuch, das zu tun, ist dem Lizenznehmer untersagt. Er darf dies auch weder zulassen, noch untersttzen oder anderen erlauben, dies zu tun. 
4.3	Haftung des Lizenznehmers 
  1	Der Lizenznehmer ist gegenber OrangeApps GmbH fr alle Schden haftbar, welche der OrangeApps GmbH direkt oder indirekt aus der unerlaubten Weitergabe von Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen entstehen. Auerdem erklrt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass OrangeApps GmbH berechtigt ist, die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen sowie die unerlaubte Nutzung der lizenzierten Software mit allen ihr zur Verfgung stehenden Mitteln zu unterbinden. 


5	GEWHRLEISTUNG UND HAFTUNG 

5.1	Nachbesserungsrecht 
  1	OrangeApps GmbH besttigt, dass die Programme der im Zeitpunkt der Lizenzierung letzten gltigen und erprobten Version entsprechen. Sollten innert dreiig (30) Tagen nach dem Zahlungseingang der Lizenzgebhr fr den erstmaligen Gebrauch der lizensierten Software beim Gebrauch der unvernderten Programme auf einer geeigneten Plattform erhebliche Fehler auftreten, hat der Lizenznehmer das Recht, eine Korrekturversion zu verlangen.
  2	Weitere Zahlungen von Lizenzgebhren verlngern oder neustarten keinesfalls den Zeitraum des Rechts auf Nachbesserung.
5.2	Rckgaberecht
  1	Enthlt das Programm unzumutbare Mngel, namentlich wenn es nicht in der Lage ist, wesentliche Anwendungen, Funktionen und Leistungen zu erfllen, wie sie zugesichert oder fr den bestimmungsgemen Gebrauch vorausgesetzt sind, kann der Lizenznehmer das Programm, zugehrige Hardware und die Dokumentation gegen Rckerstattung der Lizenzgebhr zurckgeben. Er hat bei der Rckgabe schriftlich zu besttigen, dass er alle Kopien des Programms gelscht und den Gebrauch eingestellt hat. OrangeApps GmbH ist berechtigt, diesen Sachverhalt vor Ort zu kontrollieren. 
  2	Das Rckgaberecht entfllt drei (3) Monate nach dem Zahlungseingang der Lizenzgebhr fr den erstmaligen Gebrauch der lizensierten Software. 
  3	Weitere Zahlungen von Lizenzgebhren verlngern oder neustarten keinesfalls den Zeitraum des Rechts auf Rckgabe.
5.3	Schadloshaltung bei Softwareabnderungen 
  1	OrangeApps GmbH trgt keine Verantwortung fr die Geltendmachung aller Ansprche auf Patent- und Schutzrechten, welche aus einer abgenderten oder mit anderen Softwareteilen vermischten Version der lizenzierten Software entstehen. 
  2	Der Lizenznehmer hlt OrangeApps GmbH fr Schden und Haftungsansprche schadlos, welche aus der Abnderung oder Vermischung der lizenzierten Software mit anderen Softwareteilen entsteht. 
5.4	Haftungsbegrenzung 
  1	OrangeApps GmbH haftet nicht fr die mit der lizenzierten Software erzeugten Resultate.
  2	OrangeApps GmbH haftet nur fr die durch den Betrieb der lizenzierten Software vorstzlich oder grob fahrlssig verursachten Mangelfolgeschden. Mittelbare, untypische, zufllig entstandene oder Folgeschden, die sich aus der Benutzung des Softwareprodukts oder dadurch ergeben, dass das Softwareprodukt nicht benutzt werden konnte, insbesondere entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, sonstige Vermgensschden des Kunden, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten oder hnliches unterliegen nicht der Haftung der OrangeApps GmbH. Die Haftung der OrangeApps GmbH bezglich der Software ist in diesem Vertrag abschlieend geregelt.
  3	Die maximale Verbindlichkeit von OrangeApps GmbH gegenber dem Lizenznehmer fr alle Ansprche beschrnkt sich auf die vom Lizenznehmer an OrangeApps GmbH bezahlten Lizenzgebhren. 
  4	Jede weitere Gewhrleistung und Garantie, seien sie ausdrcklich gesetzlich geregelt oder aus dem Gesetz abgeleitet, insbesondere zhlen dazu Marktgngigkeit, Eignung fr einen bestimmten Zweck oder die Zusicherung, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, sind ausgeschlossen und der Lizenznehmer verzichtet hierauf ausdrcklich.
  5	Weiterhin ist der Lizenznehmer und Verwender fr Auswahl der Soft- und Hardware, fr Installation und Gebrauch, erwartete Ergebnisse sowie Datenschutz und -sicherung selbst verantwortlich.


6	WARTUNG 

6.1	Grundsatz 
  1	In der Lizenzgebhr ist das Recht fr den Bezug von Wartungsleistungen, technische Untersttzung und den Gebrauch neuer Versionen der Software whrend dreiig (30) Tagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs der ersten Lizenzgebhr enthalten.
  2	Fr ausgewhlte Software steht eine weitergehende Wartung zur Verfgung. Die Auswahl dieser Software obliegt einzig und allein der OrangeApps GmbH. Fr welche Software weitergehende Wartung zur Verfgung steht, kann den Webseiten der OrangeApps GmbH (www.orangeapps.de) entnommen werden.
6.2	Technischer Support 
  1	Der technische Support bezieht sich auf die Beantwortung von Anfragen per elektronischer Mail an support@orangeapps.de zwischen 08:00 und 16:00 UTC, Montag bis Freitag, und ist beschrnkt auf die Aufzeichnung von gemeldeten Fehlern, die Klrung, ob die Fehler durch die lizenzierte Software verursacht wurden und die Hilfestellung beim Finden von Umgehungslsungen sowie das Liefern von korrigierten Versionen der lizenzierten Software, sofern diese den Fehler verursacht hat. 
  2	Der technische Support wird gewhrt, wenn der Fehler auf einem Rechner der OrangeApps GmbH nachvollziehbar ist und wenn die lizenzierte Software nicht verndert wurde. Schulung ist in den Wartungsleistungen nicht inbegriffen. 
  3	Untersttzungs- und Wartungsleistungen werden von OrangeApps GmbH an maximal zwei vom Lizenznehmer autorisierte Personen erbracht. 
6.3	Auerordentliche Beendigung der Wartungsleistung 
  1	OrangeApps GmbH kann jederzeit die Erbringung von Wartungsleistungen unterbrechen oder einstellen, wenn der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen wie beispielsweise die Zahlung der Lizenz- oder Wartungsgebhren oder anderen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. 


7	DATENSCHUTZ 

  1	Der Lizenznehmer ist darber informiert und erteilt mit der Bestellung seine Zustimmung dafr, dass personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Rechnungs-, Installations- und Lieferadresse, evtl. Telefonnummer, E-Mail Adresse, Bankverbindung sowie Merkmale zur Identifikation des Nutzers, Angaben ber Beginn und Ende sowie Umfang der jeweiligen Nutzung von OrangeApps GmbH im Rahmen der Bestellung und zum Zwecke der Bestellungsabwicklung und Angebotsverbesserung erhoben und gegebenenfalls auch im grenzberschreitenden Verkehr verwendet werden knnen. 


8	BEGINN, NDERUNG UND DAUER 

  1	Diese allgemeinen Lizenzbedingungen treten am 1. April 2013 in Kraft. Sie erhalten Gltigkeit fr alle Vertragsverhltnisse, welche ab dem in Kraft treten rechtskonform entstanden sind. 
  2	Die allgemeinen Lizenzbedingungen knnen jederzeit von der OrangeApps GmbH angepasst werden. Solche nderungen kommen aber nur in Vertragsverhltnissen zur Geltung, die nach der nderung entstanden sind. 
  3	Ab in Kraft treten der allgemeinen Lizenzbedingungen sind sie zeitlich bis zur Ablsung durch aktuellere Lizenzbedingungen unbeschrnkt wirksam. 


9	SALVATORISCHE KLAUSEL 

  1	Wird eine Regelung der vorliegenden Vereinbarung von einem zustndigen Gericht als ungltig erklrt, so hat das auf die Gltigkeit der restlichen Vereinbarung keinen Einfluss. 
  2	Statt der ungltigen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die der ursprnglichen Regelung sinngem am nchsten kommt. 


10	VERTRAGSBESTANDTEILE 

  1	Die Rechnung der OrangeApps GmbH ist integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung und bezeichnet die lizenzierte Software, die lizenzierte Version der Software, Name und Ort des Lizenznehmers und den Betrag fr die Lizenzgebhr. 
  2	Diese allgemeinen Lizenzbedingungen sowie alle hierin ausdrcklich genannten Unterlagen bilden die gesamte Absprache zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer zum Vertragsgegenstand und ersetzen smtliche frheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, bereinknfte, Verhandlungen und Besprechungen der Parteien. 


11	WIDERRUF

  1	Verletzt der Lizenznehmer eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarungen kann die OrangeApps GmbH nach eigenem Ermessen das Recht zur Nutzung der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer widerrufen.


12	SONSTIGES

  1	Der Lizenznehmer versichert, beim Gebrauch der Software geltendes Recht sowie alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Regelungen zu beachten.
  2	Jeder Verzicht auf strikte Einhaltung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und ist durch die OrangeApps GmbH zu unterzeichnen. Eine solche nderung hat keinen Einfluss auf andere Bestimmungen dieser Vereinbarung. 


13	ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 

  1	Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2	Der Gerichtsstand fr Klagen gegen die OrangeApps GmbH ist ausschlielich 87435 Kempten.


OrangeApps GmbH
Version 1.2, 01.04.2013
